Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Wie im Vorjahr sind bei der diesjährigen Förderungsaktion neben Einzelanlagen auch Gemeinschaftsanlagen förderungsfähig, welche von mindestens zwei Wohn- bzw. Geschäftseinheiten genutzt werden. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen.
Förderbedingungen für Einzelanlagen: Pro Antrag werden maximal 5 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 250 Euro/kW bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 350 Euro/kW.
Förderbedingungen für Gemeinschaftsanlagen: Für Aufdachanlagen bis zur Obergrenze von 5 kWp pro Antrag gilt die Förderpauschale von 200 Euro/kWp. Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kWp pro Antrag gilt die Förderpauschale von 300 Euro/kWp.
Pro Standort kann nur für eine Photovoltaik-Anlage um Förderung angesucht werden, es können aber für unterschiedliche Standorte mehrere Anträge gestellt werden.
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